Begrenzungen des Versicherungsschutzes sind notwendig

Die Leistungen der Hausratversicherung sind – wie in anderen Versicherungszweigen auch – in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Oft als „Kleingedrucktes“ beschimpft, sind AVB sehr wichtig. Sie ermöglichen dem Versicherer, eine Vielzahl gleichartiger Verträge effizient zu verwalten und dabei sicherzustellen, dass alle Kunden nach gleichen Maßstäben behandelt werden. Das Gesetzesrecht schafft zwar einen groben Rahmen, aber die genaue Ausgestaltung erfolgt in AVB. Sie definieren zum Beispiel, was genau unter Hausrat (dazu gehört auch das Verdunkelungsrollo) zu verstehen ist, was ein Brand ist und welches Wasser als Leitungswasser gilt. Die Hausratversicherung folgt dem Prinzip benannter Gefahren. Eine Allgefahrenversicherung wäre weder kalkulierbar noch für den Versicherungsnehmer bezahlbar, es sei denn bei einer hohen Selbstbeteiligung, die Kleinschäden ausschließt.

Die Grundregel des Versicherungsschutzes

Eigentlich lässt sich die Frage, was die Hausratversicherung versichert und was nicht, mit einer einfachen Formel überprüfen: Ist eine versicherte Sachen während der materiellen Laufzeit der Versicherung in der versicherten Wohnung durch eine versicherte Gefahren beschädigt oder zerstört worden oder abhandengekommen? Haben Sie auf alle Teilfragen mit Ja geantwortet, besteht Versicherungsschutz, ansonsten nicht.

Erweiterungen und Einschränkungen beachten

Der Online-Ratgeber http://www.hausratversicherungvergleich.com/ zeigt aber an einigen prägnanten Beispielen, dass diese Fragen nicht immer ganz einfach zu beantworten sind. Die Lösungen finden sich in den AVB, aber deutlich übersichtlicher auch im sogenannten Produktinformationsblatt, das mittlerweile für jede Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dort erfahren Sie beispielsweise, dass fremdes Eigentum zum Hausrat gehört, Wertsachen wie Schmuck und Bargeld nur eingeschränkt versichert sind, Kraftfahrzeuge und Gebäudebestandteile gar nicht zum Hausrat gehören. Sie lernen, welche Gefahren in der Hausratversicherung gedeckt sind und welche wichtigen Ausschlüsse es gibt. Und Sie werden darüber informiert, dass nicht nur Ihre Wohnung als Versicherungsort gilt, sondern Sie innerhalb vereinbarter Grenzen auch beim Einkaufen, im Urlaub und am Arbeitsplatz durch die Hausratversicherung geschützt sind. Neben Sachschäden gibt es auch versicherte Kosten, zum Beispiel für das Aufräumen nach einem Schaden oder für das Wohnen im Hotel, falls Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Überraschende Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen, sind in AVB übrigens verboten und damit unwirksam.